Landtagswahl 2023

Am 23. April 2023 findet die Salzburger Landtagswahl statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am 19.01.2023 (=Stichtag) in einer Salzburger Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. 

Weiters alle Auslandssalzburgerinnen und Auslandssalzburger, welche am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in die Wählerevidenz einer Salzburger Gemeinde eingetragen sind.

 

ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (19.01.2023) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.

 

Das Wählerverzeichnis ist von 20.02. bis 24.02.2023 während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt St. Michael, zur öffentlichen Einsicht aufgelegen.

Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Amtliche Wahlinformation:

Ca. drei Wochen vor der Wahl wird durch die Gemeinde wieder eine amtliche Wahlinformation inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. 

Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigung mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.

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